EU will Anbau von Obst und Gemüse regulieren

Europäische Kommission will Landwirten und Gärtnern in Zukunft die Verwendung von Einheits-Saatgut vorschreiben

Geldstrafe bei Saatgut verkauf

Dem europäischen Saatgut Markt steht im Jahr 2013 eine neue Verordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bevor bei der nur noch amtlich zugelassenes Saatgut verkauft werden darf. dies ist eine grosse Problematik für viele Saatgut Anwender, es fallen dann hohe kosten für viele Landwirte, Kleinbauern und Privatleute sowie den Endverbrauchern an.

Profiteure der Saatgutverordnung

Der Markt für Saatgut ist sehr umkämpft und wird nur von einigen grossen Konzernen dominiert und kontrolliert, hierzu gehört auch der weltgrösste Agrar- und Biotechnikkonzern Monsanto. Dieser Konzern ist eine U.S. amerikanische Aktiensegelschaft die in den letzten 8 Jahren 2 Obst- und Gemüsesaatgutunternehmen, ein Baumwollsaatgutunternehmen sowie ein Unternehmen welches auf gentechnisch veränderten Weizen spezialisiert war aufgekauft hat. diesbezüglich steht der Monsanto auch stark in der Kritik steht da gentechnisch verändertes Produkte angeboten werden.

Der zweite Profiteur und ebenfalls eine Aktiengesellschaft ist der schweizer Agrarkonzern Syngenta, dieser steht ebenfalls stark in der Kritik da er sich sehr im Gebiet der Gentechnik engagiert und zum anderen wegen des Vertriebes des Herbizids Paraquat durch dessen Anwendung mehrere Vergiftungs- und Todesfälle zu beklagen waren. In der EU ist dieses Paraquat verboten worden doch in vielen Ländern der Welt unter anderen die meisten dritten Welt-Länder wird es von Syngenta noch vertrieben.

Der dritte Konzern ist die U.S. amerikanische Aktiengesellschaft Dupont, zu der durch Übernahme inzwischen auch Bayer, Teilkonzern Bayer CropScience und BASF, Genkartoffel "Amflora", sowie eine Pionier am Standort Buxtehude gehören.

Zusammen dominieren diese 3 Aktiensegelschaften laut Bauernverband zwei Drittel des Saatgutmarktes.

Was bedeutet die neue Saatgut Verordnung im Klartext

Tritt die neue Verordnung in Kraft steht für alle beteiligten fest das die mächtigen Konzerne, die schon zwei Drittel des Saatgutmarktes dominieren beziehungsweise zu kontrollieren, sich das letzte Drittel untereinander teilen können. Der Grund hierfür liegt darin das ausschliesslich die amtlich zugelassenen Saatgutsorten genutzt werden dürfen und selbst gezüchtetes Saatgut in Zukunft nicht mehr verkauft, verschenkt oder getauscht werden darf. Den oben genannten Finanzstarken Konzernen ist es ein leichtes ihre Saatgutsorten amtlich zuzulassen doch Landwirte, Kleinbauern oder Privatleute die oft mehrere 100 verschiedene Sorten Saatgut haben wird genau das schwer fallen. Jede amtliche Zulassung eines einzelnen Saatgutes kann mehrere tausend Euro kosten und der bürokratische aufwand ist enorm hoch. Zusätzlich ist mit der Verordnung auch Erhaltung der Pflanzenvielfallt schlagartig ausgesetzt.

Saatgut Verordnung auf kosten der Natur

Stehen nur noch amtlich zugelassene Saatgutsorten zur Verfügung so hat das auch für die Natur schwere Konsequenzen. Eine Sorten-Vielfalt begünstigt den regionalen Anbau, stehen nur wenige amtlich zugelassenen Sorten zur Verfügung so steigt zwangsläufig der Verbrauch an Pestiziden, Düngemitteln und Wasser und es folgt die Verschmutzung von Böden und Grundwasser die Sorten der Grosskonzerne wohl nicht den regionalen Bedingungen angepasst sind wie die das Saatgut was schon in vielen Generationen auf dem jeweiligen Land spriesst. Es kommt hinzu das die Profiteure der Verordnung auch Pestizide, Düngemitteln und vielerlei mehr herstellen und somit sich auch weitere Märkte einverleiben können.

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