Orchideensamen Eigenimport Hawaii

Die Familie der Orchideen ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz WA genannt, im Anhang I und II geschützt und im Anhang A/B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet.

Zur Information

Grundsätzlich unterliegen alle Orchideen, auch Teile und Produkte davon, die Orchideenbestandteile enthalten, der CITIES Genehmigungspflicht. CITIES ist die abkürzung für "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" zu deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Allerdings fallen bestimmte lebende Exemplare unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter die Genehmigungspflicht. Das betrifft bei Orchideen des Anhangs II. Hierzu gehören Samen, einschließlich Samenkapseln, Sporen und Pollen, einschließlich Pollinien. Hier finden sie das Merkblatt vom Bundesamt für Naturschutz zum Download.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Orchideen: Download

Benötigte Formulare

Sollten Sie beabsichtigen, Samen von Orchideen des Anhanges I einzuführen, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz. Zusätzlich benötigt das Bundesamt für Naturschutz für die Einfuhrgenehmigung eine Kopie vom Exportdokument des vom jeweiligen Landes, im Fall Hawaii ist es die U.S. Behörde "United States Fish and Wildlife Service", kurz USFWS, die das entsprechende Dokument ausgibt.

Hier finden Sie die benötigten auszufüllenden Formulare von BfN und USFWS

Download: Formular-211 und 3-177-1

Beides wird dann Ausgefüllt an das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn geschickt oder gefaxt 0228 / 8491 1319. Die Einfuhrgenehmigung muss bei Einreise nach Deutschland beim Zoll vorgelegt werden. Die Kosten für die Einfuhrgenehmigung belaufen sich auf etwa 50€.

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